Leistungen nach SGB v

Häusliche Krankenpflege (HKP)

Ärzte können zur Sicherstellung ihrer therapeutischen Bemühungen sogenannte Behandlungspflege verordnen, deren Kosten-übernahme seitens der Krankenkassen regelmäßig genehmigungspflichtig und befristet ist. Hierzu zählen beispielsweise:

  • BlutzuckerKontrolle mit InsulinAbgabe
  • Injektionen (Heparin u. Ä.)
  • KompressionsTherapie (AntithromboseStrümpfe/-Verbände)
  • Medikamente herrichten / verabreichen

 

  • Wundversorgung
  • Grundpflege zur Vermeidung / Verkürzung von Krankenhausaufenthalten

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Leidet die/der Pflegebedürftige an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung, ist die Lebens-erwartung begrenzt und ist eine besonders aufwändige Versorgung erforderlich, besteht Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Die SAPV hat zum Ziel, betroffene Personen trotz der Schwere ihrer Erkrankung in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung versorgen zu können. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.