Falls das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen, seines Ehepartners und der unterhaltspflichtigen Kinder nicht ausreichen, die Pflegesituation zu finanzieren, kann Sozialhilfe zur Deckung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden.
Falls die Pflegebedürftigkeit Folge einer Berufskrankheit, eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist, besteht Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ambulanter Pflegedienst Lindner
Chiemseestraße 5a
83093 Bad Endorf
Telefon: 08053 799 68 92
eMail: mail(at)pflegelindner.de
Pflegesachleistungen (SGB XI)
Häusliche Krankenpflege (SGB V)
Beratungseinsätze