Leistungen nach SGB XII

Finanzierung besonderer Pflegesituationen.

Sozialhilfe

Falls das Einkommen und das Vermögen der/des Pflege-bedürftigen, ihres/seines Ehepartners und der unterhalts-pflichtigen Kinder nicht ausreichen, die Pflegesituation zu finanzieren, kann Sozialhilfe zur Deckung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden.

Berufsgenossenschaft

Falls die Pflegebedürftigkeit Folge einer Berufskrankheit, eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist, besteht Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.